Schnelle Hilfe bei kranken und verletzten Tieren

Bezahlung - bar oder EC?

Die Gebühren für eine tierärztliche Behandlung werden auf Grundlage der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) "Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist" erhoben. Diese Gebührenordnung ist ein Gesetz und somit verbindlich. Sie sieht den einfachen, oder je nach Schwierigkeit und Aufwand, den bis zu vierfachen Satz vor.
 
Sie haben die Möglichkeit, nach der Behandlung die erhobene Gebühr bar oder mit EC-Karte und PIN zu bezahlen. Eine Behandlung auf offene Rechnung erfolgt nicht. Sollten sie nicht über ausreichende Mittel verfügen oder die Behandlung absehbarer Weise nicht bezahlen können, weisen Sie mich bitte vor der Behandlung darauf hin, damit wir eine Lösung erarbeiten können.
 
Es gibt nichts Gutes, das nicht irgend jemand ein bisschen schlechter und ein bisschen billiger machen könnte. (John Ruskin)
 
oder, auch nicht schlecht:
 
Meine Bank behandelt keine Tiere und ich verleihe kein Geld.